Regeln für ein starkes Miteinander

Hausordnung

ALL STARS Gym Peißenberg · Fitlife Fitnessclub Peissenberg GmbH · Stand: Januar 2025

A · Allgemeines

1. Geltungsbereich der Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil der Mitgliedschaftsvereinbarung und für jeden bindend, der das Studio betritt, wenn er eine Leistung in Anspruch genommen hat (z. B. Tagesbesucher).

2. Erweiterter Geltungsbereich

Diese Hausordnung ist in erweitertem Sinn ebenfalls bei Aktivitäten und Veranstaltungen außerhalb der Räume und Einrichtungen von Fitlife gültig.

3. Verhalten in den Räumen von Fitlife

Wir bitten alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten von Fitlife bewegen, sich rücksichtsvoll und um Sicherheit und Sauberkeit bedacht zu verhalten, um die Vorzüge der Einrichtungen in vollem Umfang genießen zu können. Alkoholisierten und an einer ansteckenden Krankheit leidenden Mitgliedern / Personen ist der Zutritt untersagt. Mängel jeglicher Art können an der Rezeption gemeldet werden. Das Personal sorgt dann für eine schnelle Behebung.

4. Rauchen

Das Rauchen im Studio und in unmittelbarer Nähe des Studios ist untersagt.

5. Handel von Waren und Verzehr

Fitlife ist ein Dienstleistungsunternehmen mit zusätzlichem kommerziellem Charakter. Deshalb werden in den Bistrobereichen Waren, speziell Getränke und Zusatzernährungsprodukte, zum Kauf angeboten. Es ist untersagt, in den Räumen von Fitlife Waren jeglicher Art selbst mitzubringen, diese offensichtlich zu verzehren bzw. Handel oder Akquise zu betreiben.

6. Unberechtigte Benutzung

Bei Personen, die die Einrichtungen von Fitlife unberechtigt benutzen, wird die doppelte – jeweils aktuell gültige – Tagesbenutzungsgebühr erhoben und sofort zur Zahlung fällig. Es werden die Personalien festgehalten und an die zuständige Behörde weitergeleitet. Bei Widerstand wird sofort Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Betrug erstattet. Bei Missbrauch der Mitgliedskarte, insbesondere bei Weitergabe an Dritte, wird diese mit sofortiger Wirkung eingezogen und die Mitgliedschaft fristlos – ohne Anspruch auf Beitragsrückerstattung – gekündigt.

7. Öffnungs- und Schließungszeiten

Je nach Mitgliedschaftsberechtigung stehen den Mitgliedern die Räume von Fitlife innerhalb der im Eingangsbereich ausgehängten Öffnungszeiten zur Benutzung offen. Die Trainingsräume werden von den Mitgliedern spätestens 10 Minuten vor Schließung verlassen.

8. Verlust von Gegenständen

Fitlife übernimmt keine Haftung für verlorengegangene bzw. bei einem Mitarbeiter abgegebene Gegenstände. Fundsachen können an der Rezeption abgegeben und abgeholt werden, sofern das Mitglied bei wertvolleren Gegenständen nachweisen kann, dass es sein Eigentum ist. Wertvolle Fundsachen, z. B. Schmuck, werden nach 4 Wochen der zuständigen Behörde übergeben. Geringwertigere Fundsachen werden spätestens nach 4 Wochen vernichtet oder einem guten Zweck zugeführt.

9. Haftung

Fitlife und dessen Personal haften nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ausnahme: Die Haftung beschränkt sich bei Leistungsverzug, zu vertretender Unmöglichkeit oder Nichterfüllung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Fitlife hat für diese Zwecke eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Sollte trotz der Vorsichtsmaßnahmen ein Mitglied, Mitarbeiter oder eine dritte Person verletzt werden, muss das Personal umgehend darüber informiert werden, damit sofort Erste Hilfe geleistet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

10. Weisungsgebundenheit

Für einen reibungslosen Betriebsablauf sorgt unser speziell dafür ausgebildetes Personal. Die Mitarbeiter stehen für Fragen und Informationen zur Verfügung. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist in jedem Fall Folge zu leisten.

11. Sicherheits- und Hygieneregelung

Aus Sicherheitsgründen unzulässig:

Aus Hygienegründen:

B · Außenbereich

1. Parkplätze / Außenanlagen / Vorplätze

In diesen Bereichen gilt jeweils zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit die Straßenverkehrsordnung; ebenso übernimmt Fitlife auch hier keinerlei Haftung für Schäden. Allgemein soll in den Außenanlagen sowie auf Vorplätzen auf Sauberkeit geachtet und Abfall bzw. Unrat in den dafür bereitgestellten Behältern entsorgt werden.

C · Rezeption / Service / Thekenbereich

1. Mitgliedsausweis

Sofern das Mitglied keine Zutritts- bzw. Benutzungsberechtigung mittels Mitgliedsausweis nachweisen kann, kann nach Ermessen des Personals nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises einmaliger Zutritt gewährt werden. Der Mitgliedsausweis ist unaufgefordert dem Personal vorzuzeigen.

2. Bezahlungssystem

Im Fitlife werden im Bistrobereich Erfrischungsgetränke und verschiedene Produkte zur Unterstützung des Trainingserfolges angeboten. Die verzehrten Erfrischungsgetränke oder sonstigen Waren werden gebucht, aufsummiert und am Ende des Aufenthaltes bezahlt. Andernfalls wird das Mitgliedskonto mit den verzehrten Produkten belastet.

3. Unfallverhütung

Um Verletzungen durch Glasscherben und Verschmutzungen zu vermeiden, dürfen Speisen und Getränke ausschließlich im Bistrobereich verzehrt werden.

D · Umkleiden / Solarien / Nasszonen

1. Garderobenschränke

Jedes Mitglied ist für die korrekte Schließung seines Garderobenschrankes selbst verantwortlich. Fitlife übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung und empfiehlt, Wertgegenstände und größere Geldbeträge zu Hause zu lassen. Sporttaschen werden ausschließlich in den Garderobenschränken deponiert. Trotz regelmäßiger Reinigung der Garderobenschränke ist jeder Hinweis auf Verschmutzung wichtig.

2. Nasszonen

Aus Hygiene- und Infektionsgründen tragen alle Personen dazu bei, den Nasszonenbereich so sauber wie möglich zu halten; auf keinen Fall darf der Nassbereich mit Straßen- oder Trainingsschuhen betreten werden. Bei Verschmutzungen bitten wir um Information an unsere Mitarbeiter. Zusätzlich anfallende Reinigungskosten, die durch ein Mitglied verursacht werden, werden an das Mitglied weiterberechnet.

3. Duschbereich

Fitlife empfiehlt, für die Benutzung des Duschbereiches Badeschuhe zu benutzen. Handtücher können an der Rezeption geliehen werden.

E · Trainingsbereich

1. Kraft- und Ausdauerraum

Die Leistungen von Fitlife umfassen Korrekturen der Trainingsausführung, Prüfung der Trainingspläne (insofern die Mitgliedschaft das beinhaltet) und Beantwortung von Fragen. Die Trainer gewähren eine Gleichbehandlung aller Mitglieder. Gegen Gebühr kann ein Trainer stundenweise für eine persönliche Trainingsbetreuung gebucht werden.

2. Kurs-Bereich

Es ist ausschließlich dem Kurs-Personal erlaubt, die Musikanlage in den Kurs-Räumen zu bedienen und zu benutzen. Die Klassenordnung regelt das Verhalten der Teilnehmer vor, während und nach den Kurs-Stunden. Getränke während der Kurs-Stunden sind ausschließlich in Plastikflaschen erlaubt. Zu den Kursstunden ist eine verpflichtende An- und Abmeldung erforderlich; bitte melde dich frühzeitig an unserem Service zum Teilnehmen an.

3. Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene

Der Trainingsbereich wird nur mit sauberen und festen Sportschuhen sowie sauberer Sportbekleidung benutzt. Die Trainingsgeräte werden während kommunikativer Pausen für andere Mitglieder freigegeben. Freigewichte (z. B. Hanteln) und Zubehör (z. B. Lastzugstangen) werden nach der Trainingseinheit wieder ordnungsgemäß in den ursprünglichen Bereich zurückgebracht.

Hinweis: Mitglieder, die trotz Hinweis des geschulten Fachpersonals Trainingsübungen gesundheitsschädigend ausführen, verlieren jeglichen Versicherungsschutz. Ebenso übernimmt Fitlife keine Haftung für Sofort- und Folgeschäden. Die Trainer sind verpflichtet, über den Vorfall eine Aktennotiz zu führen und Name, Ort, Sachverhalt und Zeit festzuhalten.

F · Sonstige Regelungen

1. Zutrittsberechtigung Kinder

Nach § 823 BGB und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haben Kinder auch in Begleitung von Erwachsenen keinen Zutritt zu den Trainingsräumen. Kinder dürfen den Bistrobereich ausschließlich als Wartebereich nutzen.

2. Mitgliedschaft von Jugendlichen

Jugendliche können unter folgenden Voraussetzungen Mitglied bei Fitlife werden:

3. Hausverbot

Die Geschäftsleitung ist berechtigt, einem Mitglied, das gegen die Hausordnung sowie die allgemeingültigen Regelungen von Fitlife verstößt, ein Hausverbot auszusprechen; dies zieht eine fristlose Kündigung bzw. Aufhebung der Mitgliedschaft nach sich. Ein Hausverbot kann nur durch die Geschäftsleitung revidiert werden.